Statuten Forum Pfungen

Statuten Forum Pfungen

§ 1 FORUM PFUNGEN
1.1 Das „Forum Pfungen“ ist ein Verein von politisch und kulturell interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern ab dem vollendeten 16. Altersjahr.

1.2 Der Verein hat seinen Sitz in Pfungen.

§ 2 VEREINSZWECK
2.1 Der Verein ist ein Forum für politisch liberale Einwohnerinnen und Einwohner. Er beteiligt sich aktiv an der Meinungsbildung in Sachfragen der Gemeinde und bezieht Stellung. Er nimmt aktiv an den Wahlen für die Behörden teil.

2.2 Er fördert kulturelle Veranstaltungen

§ 3 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
3.1 Jede Einwohnerin, jeder Einwohner der Gemeinde Pfungen, die / der nicht bei einer anderen in Pfungen aktiven politischen Gruppierung Mitglied ist, kann Mitglied werden.

3.2 Ein Fünftel der Mitglieder kann eine ausserordentliche Versammlung verlangen, die der Vorstand innerhalb nützlicher Frist einberufen muss.

3.3 Gegen die Beschlüsse des Vorstandes besteht ein Rekursrecht an die Generalversammlung.

3.4 Die Mitglieder haften solidarisch, aber maximal in der Höhe ihres Jahresbeitrags, im Sinne ZGB.

§ 4 DIE ORGANE DES VEREINS SIND:
– die Vereinsversammlung (4.1)
– der Vorstand (4.2)
– die Rechnungsrevisoren (4.3)

4.1 Der Vereinsversammlung stehen folgende Befugnisse zu:

1. Festsetzung von politischen Richtlinien und Zielen im Rahmen des Vereinszwecks
2. Wahl des Präsidiums, der übrigen Vorstandsmitglieder und zweier Rechnungsrevisoren
3. Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
4. Änderung oder Ergänzung der Statuten
5. Festsetzung des Budgets und des Jahresbeitrages
6. Festlegung von Wahlempfehlungen für Behörden

4.2 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und wird für eine Amtsdauer von einem Vereinsjahr gewählt (1. Mai – 30. April), bei einer Ersatzwahl bis zum Ende der laufenden Amtsdauer. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich, mit Ausnahme des Präsidiums, selbst.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
1. Vollzug der Vereinsbeschlüsse
2. Vertretung des Vereins nach aussen
3. Einberufung der ordentlichen Vereinsversammlung bis zum 30. Juni und weiteren Vereinsversammlungen
4. Beschlussfassung in allen Vereinsangelegenheiten, die nicht der Generalversammlung oder anderen Organen übertragen sind
5. Den regelmässigen Austausch mit den Behördenmitgliedern pflegen

6. Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
7. Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen im Sinne des Vereinszwecks

4.3 Die Revisoren überprüfen die Jahresrechnung und erstatten der Generalversammlung Bericht.

§ 5 AUFLÖSUNG DES VEREINS
5.1 Die Generalversammlung kann nach vorgängiger, schriftlicher Einladung die Auflösung des Vereins mit 2/3 aller anwesenden Mitglieder beschliessen.

5.2 Das vorhandene Vereinsvermögen wird dem Gemeinderat für wohltätige Zwecke in der Gemeinde Pfungen zur Verfügung gestellt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Vereine ( Art. 60 – 79
des ZGB).